Donnerstag, 17. Oktober 2024
Doppelte Verneinung war gestern, heute gibt's
TAKE FIVE – und mal nicht von Dave Brubeck,
sondern directement aus dem § 118 des BGB:
Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden, ist nichtig.