Donnerstag, 17. Oktober 2024

Doppelte Verneinung war gestern, heute gibt's
TAKE FIVE – und mal nicht von Dave Brubeck,
sondern directement aus dem § 118 des BGB:

Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden, ist nichtig.

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