Mittwoch, 5. Februar 2014
immerhin hat sie dafür gesorgt,
dass ein kavaliersdelikt auch
nicht mehr das ist, was es war.
ein "fehler", der sich rechnet:
die älteren zwei drittel verjährt,
und über die säumniszuschläge
fürs jüngere drittel (zehn jahre!)
kann man sicher nochmal reden.