Mittwoch, 5. Februar 2014

immerhin hat sie dafür gesorgt,
dass ein kavaliersdelikt auch
nicht mehr das ist, was es war.

ein "fehler", der sich rechnet:
die älteren zwei drittel verjährt,
und über die säumniszuschläge
fürs jüngere drittel (zehn jahre!)
kann man sicher nochmal reden.

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